Wissenswertes zum GespannfahrenWas zu beachten ist, wenn man mit der Kutsche auf der Straße fährt.
Brauchen Kutschfahrer einen Führerschein? Müssen Kutschen zum TÜV? Gibt es eine Promillegrenze für Kutscher? Wie viele Pferde dürfen vor der Kutsche angespannt werden?
Eine Fahrerlaubnis zum privaten Kutsche fahren ist nicht zwingend vorgeschrieben, es empfiehlt sich jedoch, vor allem bei Fahrten im öffentlichen Verkehrsraum, einen Fahrkurs zu besuchen und das Fahrabzeichen abzulegen. Unabhängig davon muss ein Gespannführer die im Straßenverkehr geltenden Verkehrszeichen, Regeln und Verordnungen kennen und beachten und muss im Ernstfall (beispielsweise nach Unfällen) die nötige Sachkunde zum Führen eines Gespannes vorweisen können. Bei gewerblichen Fahrten/Personenbeförderung ist ein Sachkundenachweis und das DFA IV (Fahrabzeichen) zwingend erforderlich. TÜV für Kutschen?Laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen pferdebespannte Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt, und die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind. Weiterhin sollen die Fahrzeuge in straßenschonender Bauweise hergestellt sein. Fahrzeugbauteile, die für die Verkehrs- und Betriebssicherheit wichtig sind, müssen einfach zu überprüfen und leicht auswechselbar sein. Von Pferden gezogene Fahrzeuge unterliegen nicht dem Zulassungsverfahren und daher auch nicht der TÜV-Pflicht. Dennoch empfiehlt es sich, den Wagen freiwillig von TÜV oder DEKRA untersuchen zu lassen, dann ist man im Zweifelsfall immer auf der sicheren Seite. Zumal die Gesetzliche Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft oft Dinge fordert, die grundsätzlich nicht verboten beziehungsweise aus gesetzlicher Sicht nicht zwingend nötig sind. Die FN (Deutsche Reiterliche Vereinigung) in Warendorf hat in Zusammenarbeit mit DEKRA und TÜV die Broschüre „Richtlinien für den Bau und Betrieb pferdebespannter Fahrzeuge“ herausgebracht, in der Regeln und Verhaltensvorschriften unter Berücksichtigung der StVZO und StVO umfassend aufgeführt sind. Promillegrenze für Kutscher?Hinsichtlich der Fahrtüchtigkeit gilt für die Personenbeförderung 0,0 Promille. Für allein fahrende Kutscher ist in der Gesetzgebung kein Grenzwert vorgeschrieben, lehnt sich aber an den Grenzwert für Radfahrer (1,6 Promille) an. Wer im Straßenverkehr - mit was für einem Fahrzeug auch immer - unterwegs ist, sollte aber prinzipiell Alkoholgenuss meiden. Promillegrenze hin oder her, ist erst ein Unfall passiert, spielt es keine Rolle mehr, ob der Grenzwert eingehalten wurde. Wie viele Pferde vor der Kutsche?Es gibt keine Vorschrift hinsichtlich der Anzahl der Pferde, die im Straßenverkehr vor der Kutsche gehen dürfen, solange die zulässige Gesamtlänge von 18 Metern (gemäß § 32 StVZO – Länge von Fahrzeugen und Zügen) nicht überschritten wird. Strenge Vorschriften für gewerbliche KutscherWer gewerblich fahren möchte, hat weit mehr Voraussetzungen zu erfüllen und unterliegt mit seinem Gespann strengeren Vorschriften als ein Hobbyfahrer. Nähere Informationen dazu können bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft/Gesetzlichen Unfallversicherung (VBG) oder den jeweiligen Landkreisen erfragt werden.
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